Krankenhauszukunftsgesetz fördert Interoperabilität

Das Krankenhauszukunftsgesetz ist in aller Munde. Die weitreichenden Förderungen stellen ein noch nie dagewesenes Volumen für Investitionen in die technische Infrastruktur von Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen in Deutschland dar. Wir setzen uns folgend mit den Rahmenbedingungen, den technischen Auswirkungen unter dem Aspekt der Interoperabilität und den daraus resultierenden Folgen für Hersteller medizinischer Geräte und Systeme auseinander.

Krankenhauszukunftsgesetz auf einen Blick

Das Krankenhauszukunftsgesetz, eine Mischförderung von Bund und Ländern, soll der Digitalisierung im Krankenhaus und der Pflege einen bisher nicht dagewesenen Schub geben. Das Volumen der geplanten Förderungen reicht bis zu 4,3 Milliarden Euro in den kommenden Jahren. Das entspricht nach aktuellem Stand ca. 8.000€ pro Krankenbett. Gefördert werden Krankenhäuser bei der Beschaffung in den förderfähigen Bereichen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind 11 Bereiche in den Einrichtungen, für die Anträge gestellt werden können:

  1. Digitale Infrastruktur in der Notaufnahme
  2. Patientenportale: Digitales Aufnahme und Entlassungsmanagement
  3. Digitale Pflege und Behandlungsdokumentation
  4. Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten Entscheidungsunterstützungssystemen
  5. Digitales Medikationsmanagement
  6. Digitale Leistungsanforderung
  7. Leistungsabstimmungen und Cloud-Computing Systeme
  8. Digitale Versorgungsnachweissysteme für Betten
  9. Telemedizinische Netzwerke
  10. IT-Sicherheit
  11. Pandemie Anpassung von Krankenzimmern

Damit steigt das Investitionsvolumen der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen einerseits. Andererseits warten auf Einrichtungen, welche die Vorgaben in den förderfähigen Bereichen bis 2025 nicht einhalten, Sanktionen. Diese können bis zu 2% des abrechenbaren Betrags für voll- und teilstationäre Fälle betragen.

Interoperabilität von medizinischen Geräten und Systemen im Kontext des Krankenhauszukunftsgesetzes

Schon bei der Betrachtung der einzelnen Bereiche wird deutlich, dass vor allem die Interoperabilität eine zentrale Rolle einnimmt. Denn ein Hauptkriterium für eine funktionierende digitale Strategie ist die Verfügbarkeit von relevanten Daten, an der richtigen Stelle, zur richtigen Zeit, in dem richtigen Format für die jeweils authentifizierte Person. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die digitalen Dienste über einheitliche Standards abgebildet werden um den Datenaustausch zu gewährleisten und die Übertragung in die elektronische Patientenakte (ePA) zu ermöglichen.

Daraus abgeleitet benötigen mindestens 6 von 11 förderfähigen Bereichen Interoperabilität auf Basis von international anerkannten Standards:

  • Patientenportale
  • Digitale Dokumentation
  • Entscheidungsunterstützungssysteme
  • Medikationsmanagement
  • Digitale Leistungsanforderung
  • Telemedizinische Netzwerke

Welche Herausforderung steht vor den Herstellern medizinischer Geräte und Systeme?

Es ist zu erwarten, dass sowohl in puncto Neuanschaffung in den Einrichtungen von medizinischen Geräten und Systemen, als auch bei Bestandssystemen ein hoher Wert auf der Interoperabilität liegt. Hersteller dieser stehen nun vor der Herausforderung Schnittstellen für den Datenaustausch in Ihre medizinischen Geräte und Systeme zu integrieren.

Anerkannte internationale Standards für den Austausch von generierten Patienten- und Untersuchungsdaten sind aktuell unter anderem DICOM und HL7. Beide setzen ein profundes Wissen hinsichtlich der Funktionalität, Implementierung und Praxisanwendung voraus. Dies liegt jedoch meist außerhalb der Kernkompetenz der herstellenden Unternehmen. Eine zeitintensive Investition in Know-how und Software-Entwicklungskapazität wird benötigt, um der Interoperabilität gerecht zu werden. Ist diese Hürde genommen steht zudem noch der verschärfte Software-Releaseprozess nach der neuen MDR auf der Agenda. Insgesamt resultiert aus diesen Anforderungen ein hoher Aufwand um wettbewerbsfähig zu bleiben. Für viele Hersteller eine Mammutaufgabe, der sie sich in einem relativ kurzen Zeitfenster stellen müssen.

Interoperabilität im Krankenhaus

Welche Optionen gibt es?

Auf den Punkt gebracht: Es handelt sich um eine klassische Make-or-Buy Entscheidung. Im vorhergehenden Abschnitt wurden die anstehenden Herausforderungen für ein „Make“ schon thematisiert. Ein Blick auf mögliche „Buy“ Optionen zeigt eine echte Alternative zur reinen Eigenentwicklung. Für die Integration von HL7 und DICOM bietet die softgate GmbH zwei innovative Produkte, mit denen die Interoperabilität Ihrer medizinischen Geräte und Systeme gewährleistet werden kann. Mit DICOMconnect und HL7connect profitieren Sie von:

  • Wettbewerbsfähigkeit durch Interoperabilität: Anbindung an KIS, ePA, PACS
  • Schnelle Time-to-Market: Einfache Integration und schnelle Verfügbarkeit
  • Geringer regulatorischer Aufwand: Entwickelt nach IEC 62304 durch nach ISO 13485 zertifizierten Hersteller
  • Kostenfreundliches Pay-per-Device Modell: Bezahlen Sie nur für die Geräte und Systeme die im Feld aktiviert sind

Ein weiterer Vorteil liegt in der Integration in bestehende Softwaresysteme. Die Softwarebibliotheken können sowohl in Neuentwicklungen als auch in bestehende Geräte- oder Systemsoftware gleichermaßen implementiert werden. Mit einem Update der Software im Feld kann somit relativ einfach eine Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden.

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Niko Assmann

Marketing & Account Manager
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